DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Elektroinstallationen werden immer wichtiger und umfangreicher – dadurch steigt auch das Unfallrisiko durch elektrischen Strom. Die gesetzliche Unfallversicherung fordert deshalb vor Inbetriebnahme solcher Anlagen, wie auch später regelmäßig im Betrieb, eine sachgerechte DGUV Vorschrift 3 Prüfung (BGV-A3) zur Vermeidung von Unfallrisiken. Diese Prüfungen gehören zu den Betreiberpflichten – wer sie vernachlässigt, nimmt ein hohes Haftungsrisiko auf sich. Dazu dienen die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (BGV-A3), aber auch der allgemeinen Sicherheit mit Brandschutz oder dem Schutz von Gesundheit, Leben und Sachwerten.

Je nach Betrieb oder Art der Elektroanlage sind Prüfungen im Abstand von zwölf Monaten oder in längeren Intervallen verbindlich.

Die HTS GmbH übernimmt diese DGUV Vorschrift 3 Prüfungen (BGV-A3) – zuverlässig und pünktlich mit jahrelanger Erfahrung, moderner technischer Unterstützung und bestens qualifizierten Experten.

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Prüffristen für die Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

Anlage/Betriebsmittel

Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehler-Stromschutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder auch elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geei­gneter Mess- u. Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstägl auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

 

Prüffristen für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3

 6 Monate

  • Bäder (Flüssigkeitsstrahler, Wassersauger, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Unterwassersauger, Zentrifugen usw.
  • Küchen für Gemeinschaftsverpflegung (Aufschnittmaschinen, Kaffeeautomaten, Kochplatten, Toaster, Rührgeräte, Wärmewagen usw.
  • Schlachthöfe (Betäubungszangen, elektrisch betriebene Sägen, elektrisch betriebene Messer usw.

12 Monate

  • Feuerwehren/Technische Hilfsleistung (Elektrische Handgeräte, Handleuchten, Flutlichtscheinwerfer, Umfülllampen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
  • Gebäudereinigung (Staubsauger, Bohrer- und Bürstengeräte, Teppichreinigungsgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
  • Laboratorien (Rotationsverdampfer, Bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte, Messgeräte, Netzbetriebene Laborgeräte, Tischleuchten, Rührgeräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw.
  • Unterrichtsräume in Schulen (Elektrische Betriebsmittel im Bereich Medien: -Dia-, Film, Tageslichtprojektoren, Videogeräte usw. Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw./ Elektrische Betriebsmittel im Bereich textiles Gestalten: -Bügeleisen, Nähmaschinen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen usw. / Elektrische Betriebsmittel im Bereich Hauswirtschaft: - Toaster, Handrührgeräte, Warmhalteplatten usw
  • Werkstätten/Baustellen (Hand-und Baustellenleuchten, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Band- und Schwingschleifer, Handkreissägen, Stichsägen, Schweißgeräte, Lötkolben, Belüftungsgeräte,Flüssigkeitsstrahler, Mobile Tischkreissägen, Mobile Abrichthobelmaschinen usw.

24 Monate

  • Bürobetriebe (Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte, Overheadprojektoren, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Buchungsautomaten, Ventilatoren, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Mobile Kopiergeräte usw.

 

Gesetze und Vorschriften für die DGUV Vorschrift 3 + 4

Gesetze und Vorschriften sind bei der DGUV Vorschrift 3 Prüfung (BGV-A3) stets einzuhalten. Der Gewerbetreibende hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen regelmäßig einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung (BGV-A3) unterzogen werden. Vor der ersten Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft werden.

Bei der Überprüfung ist stets darauf zu achten, dass die VDE Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden. Die DGUV Vorschrift 3 (BGV-A3) Prüfung ist exakt und sauber zu dokumentieren. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in einem ordnungsgemäßen Zustand in Betrieb genommen werden.

 

Einsatz spezieller Software im Rahmen der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die Auswertung der Prüfberichte unserer DGUV Vorschrift 3 Prüfungen erfolgt mit Hilfe von speziellen Programmen. Wir setzen zur Erstellung der DGUV Vorschrift 3 (BGV-A3) Dokumentation auf Wunsch des Kunden auch andere Software wie z.B. das Fluke DMS (Access) oder PS3/VFM von Loy & Hutz ein. Unser Unternehmen steht für alle Wünsche des Kunden bereit und erfüllt diese gewissenhaft und sorgfältig. Mit unserer DGUV Vorschrift 3 Prüfung (BGV-A3) sind Sie und Ihr Unternehmen auf der rechtssicheren Seite. Die Gefährdungsbeurteilung TRBS 1111 erstellen wir Ihnen direkt während der Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel auf  Ihren Wunsch mit.

 

Vorteile der HTS GmbH

  • Gewissenhafte Prüfung auf allen Ebenen
  • rechtssichere Dokumentation und Auswertung der Prüfberichte
  • Korrekte Festlegung der Prüffristen auf Grundlage der ermittelten Gefährdung
  • Einsatz zuverlässiger Elektrofachkräfte nach TRBS 1203
  • hochwertige und kalibrierte Messgeräte
  • stetige interne wie externe Schulungen halten unsere Mitarbeiter auf den neusten Stand der Technik
  • Einsatz spezieller Software ( Access Fluke DMS, BENNING PC-Win ST 750)

 

Unsere Leistungen

  • Erstprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-6​00
  • Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100
  • Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702
  • Maschinenprüfung nach DIN VDE 0113, DIN EN 60204 und DIN VDE 0105-0100
  • Prüfung medizinischer Geräte nach DIN VDE 0751
  • Gefährdungsbeurteilung erstellt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Online einsehbare Prüfungsergebnisse, durch Aufsetzung einer SQL-Datenbank
  • Thermografiemessung der Elektroanlagen- und Verteilungen

Brandschutzklappen

Eine Brandschutzklappe ist ein sicherheitstechnisches Bauteil. Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Wartung gemäß VDMA

  • Prüfzeugnis mit Verwendung abgleichen
  • Einrastvorrichtung auf Verschmutzung und Funktion prüfen
  • Auslösevorrichtung auf Verschmutzung und Funktion prüfen
  • Dichtungen auf Verschmutzung und Beschädigung prüfen
  • Funktionserhaltendes Reinigen
  • Auslöseelement auswechseln
  • Auf Gängigkeit prüfen
  • Stellungsanzeige auf Funktion prüfen
  • Stellantriebe siehe VDMA 24186 Teil 4

Lüftungsanlagen

Die Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlage gewährleistet Funktionstüchtigkeit und Lebenszeitverlängerung, sowie das einhalten der gesetzlichen Vorschriften.

 Wartung gemäß VDMA

  • Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen
  • Funktionserhaltendes Reinigen
  • Laufrad auf Unwucht prüfen
  • Schaufelverstelleinrichtung auf Funktion prüfen
  • Schwingungsdämpfer auf Funktion prüfen
  • Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfen
  • Drallregler auf Funktion prüfen
  • Entwässerung auf Funktion prüfen
  • Antriebselemente prüfen
  • Luftseitig reinigen
  • Vor- und Rücklauf auf Funktion prüfen
  • Entlüften
  • Kontrolle des Hygienezustandes in der Luftleitung an einer repräsentativen
    Stelle, ggf. Ursache ermitteln, entsprechende Luftleitungsabschnitte reinigen
  • Funktionelle Maßnahmen in Anlehnung an VDMA 24186-1
    zugängliche Kanalabschnitte einschließlich vorhandener Wärmedämmung
    und Befestigung auf äußere Beschädigung und Korrosion prüfen
  • Abläufe auf Funktion prüfen
  • Abläufe reinigen
  • Zugängliche flexible Verbindungen auf Dichtheit prüfen
  • Luftfilter auf unzulässige Verschmutzung u. Beschädigung (Leckagen) prüfen
    ggf. auswechseln der betroffenen Luftfilter, falls letzte Auswechselung der
    Filterstufe nicht länger als 6 Mon her ist, sonst auswechseln der gesamten
    Filterstufe
  • Differenzdruck prüfen, ggf Filterstufe auswechseln
  • Funktionelle Maßnahmen in Anlehnung an VDMA 24186-1
  • Druckdifferenz messen
  • Filterauflage auf Dichtheit prüfen
  • Filtermedium (regenerierbar) reinigen
  • Filtermedium auswechseln und dokumentieren
  • u.v.m

24 Stunden Rufbereitschaft/ Entstördienst

Kälte- Klimatechnik

Die Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlage gewährleistet Funktionstüchtigkeit und Lebenszeitverlängerung, sowie das einhalten der gesetzlichen Vorschriften.

 Wartung gemäß VDMA

  • äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen
  • Funktionserhaltendes Reinigen
  • auf Befestigung und Laufgeräusch prüfen
  • Sauggdruck messen
  • Sauggastemperatur vor dem Verdichter messen
  • Verdichtungsdruck messen
  • Verdichtungsendtemperatur am Druckstutzen messen
  • Ölstand prüfen
  • Öl auf Säuregehalt prüfen
  • Öl auswechseln
  • Öldruck messen
  • Öldruck nachstellen
  • Öltemperatur vor und nach dem Ölkühler messen
  • Wassertemperatur vor und nach dem Ölkühler messen
  • Ölabscheider auf Funktion prüfen
  • Kurbelwannenheizung auf Funktion prüfen
  • Anlaufentlastung auf Funktion prüfen
  • Leistungsregelung auf Funktion prüfen
  • Wellenabdichtung auf Dichtheit prüfen
  • Arbeitsventile prüfen
  • Lagertemperaturen bei Verdichter prüfen
  • Kältemittelseitig auf Dichtheit prüfen
  • Antriebselemente 
  • MSR-Technik prüfen
  • u.v.m

24 Stunden Rufbereitschaft/ Entstördienst

Heizungsanlagen

Die Wartung und Instandhaltung Ihrer Anlage gewährleistet Funktionstüchtigkeit und Lebenszeitverlängerung, sowie das einhalten der gesetzlichen Vorschriften.

Wartung gemäß VDMA

  • Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen
  • Brennraum und Nachschaltheizflächen auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen
  • Funktionserhaltendes Reinigen nach definiertem Leistungsumfang
  • Brennraum und Nachschaltheizflächen reinigen
  • Abgasseitig auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen
  • Abgasseitig reinigen
  • Abgasseitig und wasserseitig auf Dichtheit prüfen
  • Sicheheitsventil prüfen
  • Füll- und Entleereinrichtung auf Funktion prüfen
  • Wasserstandsbegrenzer auf Funktion prüfen
  • Wasserströmungswächter auf Funktion prüfen
  • Wassermangelsicherung auf Funktion prüfen
  • Druckbegrenzer (min/ max) auf Funktion prüfen
  • Abgastemperaturwächter auf Funktion prüfen
  • Temperatur- und Druckmessgerät auf Beschädigung, Anzeige und Funktion prüfen (Plausibilitätsprüfung)
  • Temperaturwächter/ Begrenzer (Kessel-Thermostat) auf Funktion prüfen
  • Sicherheitstemperaturbegrenzer bzw. Temperaturbegrenzer auf Funktion prüfen
  • Luftdruckwächter prüfen
  • Thermische Ablaufsicherung auf Funktion prüfen
  • Wasseranalyse durchführen oder veranlassen (soweit nach Größe oder Bauart erforderlich)
  • Automatische Nachfülleinrichtung, Abschlammeinrichtung und Rohrtrenner auf Funktion prüfen
  • Abschlammen
  • Nachfüllen
  • Entlüften
  • u.v.m

24 Stunden Rufbereitschaft/ Entstördienst